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hygienekonzept [06.06.2021 11:45] Andreas Herrhygienekonzept [21.03.2023 16:37] (aktuell) – gelöscht Charline Müller-Herr
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-Stand 4.6.2021\\ 
  
-====== Allgemeines Hygienekonzept des TSV Rhüden e.V. ====== 
- 
-Der TSV Rhüden e. V. hat mit der Vorstandssitzung vom 3.6.2021 eine Corona-Beauftragte ernannt. 
-Diese ist zuständig für 
-  * Die Einhaltung der behördlichen Auflagen und Begleitung der Umsetzung der Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen. 
-  * Die Information und Beratung der Abteilungsleiter zu den Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen 
-  * Genehmigung von Hygienemaßnahmen einzelner Abteilungen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes 
-  * Die Wiederaufnahme, bzw. das Einstellen des Sportbetriebes ist dem Corona-Beauftragten anzuzeigen 
-  * Die Corona-Beauftragte muss nicht ständig an den Sportstätten sein, ist aber durchgehend Ansprechpartnerin 
-  * Kontaktdaten Corona-Beauftragte: Melanie Michel, Zaininger Str. 13, 38723 Seesen,Tel. 0171-7123894, [[corona@tsv-rhueden.de]] 
- 
-===== Allgemeine Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen bei einem regionalen Inzidenzwert von unter 35 ===== 
- 
-  - Die Teilnahme am Sportangebot des TSV Rhüden e. V. ist bei Krankheitssymptomen, wie Fieber und Husten, ausgeschlossen. Das betreffende Mitglied muss von den Sportstätten fernbleiben. Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen oder mit ärztlichem Zeugnis wieder am Training teilnehmen. 
-  - Übungsleiter/Trainer haben die Verantwortung, dass die Sportstätten von einer maximalen Personenzahl genutzt wird, die das Abstandsgebot von Jedem Teilnehmer sicherstellt. 
-  - Geräteräume sind einzeln, bzw. mit dem erforderlichen Abstand von mindestens 1,5 m zu betreten. 
-  - Hände sind regelmäßig zu waschen oder zu desinfizieren. 
-  - Sport- und Trainingsgeräte sind regelmäßig zu desinfizieren. 
-  - Das Reinigen/Desinfizieren von Oberflächen, die häufig von Personen berührt werden (Beispiel Türgriffe), sind sicherzustellen. 
-  - Sanitäranlagen sind einzeln zu betreten, alternativ muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Duschanlagen sind einzeln oder unter Einhaltung der Abstandsregeln nutzbar. 
-  - Die Räumlichkeiten sind während des Sportangebots ausreichend mit Frischluft zu versorgen. 
-  - Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung von Infektionsketten sind durch die Übungsleiter/Trainer zu führen und bei der Corona-Beauftragten abzugeben. Nach Ablauf von 3 Wochen sind die Listen zu vernichten. 
-  -  Eine Testpflicht ist nicht mehr vorgeschrieben, es wird jedoch herzlich darum gebeten, insbesondere bei der Sportausübung mit Kontakt in geschlossenen Räumen, sich auch weiterhin regelmäßig testen zu lassen. 
-  - Darüber hinaus gilt es weiterhin vorsichtig zu bleiben und möglichst draußen Sport zu machen 
- 
-===== Zusätzliche Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen bei einem regionalen Inzidenzwert von 35 bis 50 ===== 
- 
-(Die vorher genannten Maßnahmen bei einem regionalen Inzidenzwert von unter 35 gelten weiter, 
-soweit sie in den folgenden Punkten nicht anderweitig geregelt sind) 
-  - Es ist im TSV Rhüden e. V. nur noch kontaktfreier Sport erlaubt. Ein Abstand von 2 m ist einzuhalten. Pro Person muss eine Fläche von 10 qm zur Verfügung stehen 
-  - Erwachsene Sportler und Trainer/Betreuer (unabhängig vom Alter) müssen vor dem Training einen zugelassenen negativen Corona-Test vorweisen. Das negative Testergebnis ist in den Anwesenheitslisten zu dokumentieren. 
-  - Sanitäranlagen sind einzeln zu betreten. Umkleideräume und Duschanlagen sind gesperrt. 
-  - Bis zur tatsächlichen Ausübung der sportlichen Tätigkeit ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. 
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-**Ab einem regionalen Inzidenzwert von 50 wird der Sportbetrieb im TSV Rhüden e. V. eingestellt.**\\ 
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-Ausgenommen von den o. g. Regelungen ist die Abteilung Freibad, für diese sind eigene Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen gültig.\\ 
-\\ 
-Andreas Thelen\\ 
-1. Vorsitzender\\ 
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-Melanie Michel\\ 
-Corona-Beauftragte