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Stand 4.6.2021
Allgemeines Hygienekonzept des TSV Rhüden e.V.
Der TSV Rhüden e. V. hat mit der Vorstandssitzung vom 3.6.2021 eine Corona-Beauftragte ernannt. Diese ist zuständig für
- Die Einhaltung der behördlichen Auflagen und Begleitung der Umsetzung der Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen.
- Die Information und Beratung der Abteilungsleiter zu den Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen
- Genehmigung von Hygienemaßnahmen einzelner Abteilungen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes
- Die Wiederaufnahme, bzw. das Einstellen des Sportbetriebes ist dem Corona-Beauftragten anzuzeigen
- Die Corona-Beauftragte muss nicht ständig an den Sportstätten sein, ist aber durchgehend Ansprechpartnerin
- Kontaktdaten Corona-Beauftragte: Melanie Michel, Zaininger Str. 13, 38723 Seesen, Tel. 0171-7123894, corona@tsv-rhueden.de
Allgemeine Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen ohne Warnstufe und bei einem regionalen Inzidenzwert von unter 50
- Die Teilnahme am Sportangebot des TSV Rhüden e. V. ist bei Krankheitssymptomen, wie Fieber und Husten, ausgeschlossen. Das betreffende Mitglied muss von den Sportstätten fernbleiben. Personen, bei denen COVID-19 diagnostiziert wurde, dürfen frühestens nach 14 Tagen oder mit ärztlichem Zeugnis wieder am Training teilnehmen.
- Übungsleiter/Trainer haben die Verantwortung, dass die Sportstätten von einer maximalen Personenzahl genutzt wird, die das Abstandsgebot von Jedem Teilnehmer sicherstellt.
- Geräteräume sind einzeln, bzw. mit dem erforderlichen Abstand von mindestens 1,5 m zu betreten.
- Hände sind regelmäßig zu waschen oder zu desinfizieren.
- Sport- und Trainingsgeräte sind regelmäßig zu desinfizieren.
- Das Reinigen/Desinfizieren von Oberflächen, die häufig von Personen berührt werden (Beispiel Türgriffe), sind sicherzustellen.
- Sanitäranlagen sind einzeln zu betreten, alternativ muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Duschanlagen sind einzeln oder unter Einhaltung der Abstandsregeln nutzbar.
- Die Räumlichkeiten sind während des Sportangebots ausreichend mit Frischluft zu versorgen.
- Anwesenheitslisten zur Nachverfolgung von Infektionsketten sind durch die Übungsleiter/Trainer zu führen und bei der Corona-Beauftragten abzugeben. Nach Ablauf von 3 Wochen sind die Listen zu vernichten.
- Eine Testpflicht ist nicht mehr vorgeschrieben, es wird jedoch herzlich darum gebeten, insbesondere bei der Sportausübung mit Kontakt in geschlossenen Räumen, sich auch weiterhin regelmäßig testen zu lassen.
- Darüber hinaus gilt es weiterhin vorsichtig zu bleiben und möglichst draußen Sport zu machen
Zusätzliche Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen bei einem regionalen Inzidenzwert ab 50 oder Warnstufe 1
(Die vorher genannten Maßnahmen bei einem regionalen Inzidenzwert von unter 50 bzw. ohne Warnstufe gelten weiter, soweit sie in den folgenden Punkten nicht anderweitig geregelt sind)
- Sportler und Trainer/Betreuer ab 15 Jahren müssen vor dem Training einen zugelassenen (https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html) und dokumentierten negativen Corona-Test vorweisen oder geimpft oder genesen sein. (3G) Die Sichtung des entsprechenden Nachweises ist in den Anwesenheitslisten zu dokumentieren.
- Sanitäranlagen sind einzeln zu betreten. Umkleideräume und Duschanlagen sind gesperrt.
- Bis zur tatsächlichen Ausübung der sportlichen Tätigkeit ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Ab einem regionalen Inzidenzwert von über 100 oder Warnstufe 2
Zusätzliche Maßnahmen werden nach Bekanntgabe des Landes kommuniziert
Ab einem regionalen Inzidenzwert von über 200 oder Warnstufe 3
Zusätzliche Maßnahmen werden nach Bekanntgabe des Landes kommuniziert
Ausgenommen von den o. g. Regelungen ist die Abteilung Freibad, für diese sind eigene Hygiene- und Verhaltensmaßnahmen gültig.
Andreas Thelen, 1. Vorsitzender
Melanie Michel, Corona-Beauftragte
gesondertes Hygienekonzept für das Freibad
Das Freibad hat ein eigenes Hygienekonzept. Dieses findet ihr hier: hygienekonzept_freibad.pdf